Die individuelle “Certibiocide“-Zertifizierung

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Das Gesetz “Certibiocide“ vom 9. Oktober 2013, “bezüglich der Ausübungsbedingungen der gewerblichen Anwendung und des Vertriebs bestimmter Arten biozider Produkte“, ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten.

Die Maßgaben dieses Gesetzes wurden angenommen, um durch Information über die Praktiken und die mit der Tätigkeit verbundenen Gesundheits- und Umweltrisiken insgesamt die Bedingungen von Gebrauch und Anwendung biozider Produkte sicherer und wirksamer zu machen und die Verantwortlichkeit der betreffenden Unternehmen, der Einkäufer, Benutzer oder Vertreiber bestimmter biozider Produkte zu fördern.

Das Gesetz “Certibiocide“ stellt den gesetzlichen Rahmen dar für eine Branche, die unlauterer Konkurrenz ausgesetzt sein kann. Hierdurch lässt sich sicherstellen, dass alle betreffenden Personen die erforderlichen Kenntnisse (bezüglich bioziden Produkten, Vorschriften) besitzen und die entsprechenden Verhaltensweisen (insbesondere angemessener Gebrauch der PSA) für den kontrollierten Umgang mit Holzschutzmitteln befolgen. (+jpeg)

 

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