Vorschrift für Biozide – Neuerungen und Informationen für die Anwender

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Seit mehr als 50 Jahren begleitet Adkalis die Anwender von Holzschutzmitteln mit zuverlässigen Lösungen, die den geltenden französischen und europäischen Regelungen entsprechen.

Die Regelungen für Produkte auf Basis biozider Wirkstoffe werden 1998 mit der Veröffentlichung der Biozid-Richtlinie weiterentwickelt und 2012 erfolgt ihre Ablösung durch die Biozid-Verordnung, die die von der Europäischen Kommission gewollte Harmonisierung des Marktzulassungsverfahrens für diese Stoffe verstärkt.

Als in seiner Funktion als Mitglied des Europäischen Normungsausschusses (CENTC 38) Beteiligter, der sich der Anforderungen von Gesellschaft und Umwelt bewusst ist, erfolgt die Auswahl der Produkte bei Adkalis mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit gegenüber den Bestimmungen, ohne dabei Abstriche bei der Qualität zu machen. Adkalis war es schon immer ein Anliegen, den Gebrauch von Holz als Baumaterial zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Firma ihre Ressourcen und Fähigkeiten entwickelt, um als Lieferant von Produkten zur Holzbehandlung geeignete und innovative Lösungen anzubieten, immer unter Beachtung der längerfristigen Einhaltung der Vorschriften. Adkalis ist dieser Aufgabe bis heute unverändert treu geblieben.

 

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